Baumschutzsatzung

Satzung über die Erstreckung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil Gehölze in der Stadt Ballenstedt mit ihren Ortsteilen (Baumschutzsatzung - BaumSchS) auf den Ortsteil Rieder

 

Aufgrund von § 8 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.06.2014 in der jeweils aktuellen Fassung und des Gebietsänderungsvertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Rieder in die Stadt Ballenstedt zum 01.12.2013 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.11.2014 folgende Erstreckungssatzung beschlossen:

 

 

§ 1 Erstreckung der Ortschaft

Die Satzung über die Erstreckung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil Gehölze in der Stadt Ballenstedt mit ihren Ortsteilen (Baumschutzsatzung - BaumSchS), beschlossen am 04.12.2003, veröffentlicht im Ballenstedter Stadtboten am 07.01.2004, wird auf das Gebiet des Ortsteils Rieder erstreckt.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung über den Landschaftsbestandteil Gehölze in der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz (Baumschutzsatzung – BaumSchS) vom 16.12.2008 außer Kraft.

 

Ballenstedt, 07.11.2014

 

Dr. Michael Knoppik (Siegel)

Bürgermeister

 

 

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