Ruhezeiten

Ruhezeiten

nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Ballenstedt

  • an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsruhe) ganztägig

  • an Werktagen von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr

  • Samstags in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

     

Während der Ruhezeiten hat sich jeder Bürger so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar, durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden.

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